Elektro Fachkraft für Motorgeräte & Reinigungssysteme
Die Fortbildung eignet sich für berufserfahrene Meister und Gesellen im Tätigkeitsgebiet Motorgeräte und Reinigungssysteme. Die zuständigen Betriebe müssen in der Handwerksrolle geführt werden.
Weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang und an der Prüfung ist ein qualifizierter Berufsabschluss in einem handwerklichen oder einem fachbezogenen Beruf mit fahrzeugtechnischem Abschluss.
Vermittelt werden die Unfallverhütungsvorschriften aus DGUV-V3/V4, sowie die erforderliche Fachpraxis.
Insgesamt stehen 2 Lehrgänge mit einer Dauer von insgesamt 6 Tagen zur Buchung zur Verfügung: